Die Musikklassen
Auf folgenden Seiten möchte sich die Musikklasse des Gymnasiums Corvinianum vorstellen.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in dem Erlass des Kultusministeriums zur Arbeit in den Jahrgängen 5 bis 10 vom 3. Februar 2004 heißt es unter Punkt 2.5.:
„Die Arbeit in der Schule darf nicht nur auf Leistungen im kognitiven Bereich ausgerichtet sein, sondern muss zugleich emotionale und kreative Fähigkeiten fördern, muss sich um die Herausbildung sozialer und humaner Verhaltensweisen und Einstellungen bei den Schülerinnen bemühen und die soziale Integration fördern......“
Genau hier setzt das neue besondere Unterrichtsangebot im Fach Musik an, das seit drei Jahren Schülerinnen und Schülern des Corvinianum die Möglichkeit bietet, eine Musikklasse zu besuchen.
Natürlich sind Erziehung zu Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Urteilsfähigkeit neben der Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Entfaltung von Kreativität immer wichtige Ziele des Musikunterrichts, aber in einer Musikklasse können sie aufgrund des erhöhten Stundenanteils für das Fach Musik in den Klassen 6 bis 9 noch besser umgesetzt werden. Ein wesentlich höherer Stellenwert als im „normalen“ Musikunterricht dieser Jahrgänge kommt außerdem dem musikpraktischen Arbeiten - Musizieren, Improvisieren und Komponieren - zu, bei dem die oben genannten Ziele ebenfalls verstärkt in den Mittelpunkt rücken.
Ich freue mich, dass das Corvinianum mit der Musikklasse das Spektrum seiner vielfältigen besonderen Angebote in den verschiedensten Bereichen noch vergrößert hat und damit seine Schülerinnen und Schüler noch individueller fördern kann.
Helga Olejnik
Schulleiterin
Wer kann eine Musikklasse besuchen?
Grundsätzlich kann jeder Musik interessierte Schüler die Musikklasse besuchen. Eine spezielle Vorbildung ist nicht erforderlich. Die Bereitschaft, kreativ tätig zu werden und ein Musikinstrument zu erlernen sollte natürlich vorhanden sein.
Wann muss die Entscheidung für eine Musikklasse getroffen werden?
Grundsätzlich muss die Entscheidung für die Teilnahme an der Musikklasse mit Eintritt in das Corvinianum getroffen werden, also auch schon für die zukünftige 5. Klasse. Dies ist erforderlich, weil sonst nach der 5. Klasse die vorhandenen Klassengemeinschaften wegen der Bildung einer Musikklasse ab Klasse 6 wieder aufgelöst werden müssten, was pädagogisch nicht zu vertreten ist.
Wie groß ist eine Musikklasse?
Die Musikklasse sollte in etwa die gleiche Klassengröße haben wie eine „normale“ Klasse. Bei zu starken Abweichungen nach unten ist die Einrichtung einer Musikklasse nicht möglich.
Was geschieht, wenn ein Schüler erkennt, dass die Musikklasse für ihn nicht die richtige Wahl war?
Ein Wechsel in eine „normale“ Klasse ist denkbar, sollte aber nur in begründeten Ausnahmefällen erwogen werden.
Wie unterscheidet sich die Stundentafel der Musikklasse von der normalen Stundentafel der Jahrgangsstufen 6 bis 9?
Die Musikklasse hat in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 neun Stunden mehr Musik als eine „normale“ Klasse:
Musikklasse "normale" Klasse
Jahrgang 6 3 Std. 2 Std.
Jahrgang 7 4 Std. 1 Std.
Jahrgang 8 4 Std. 1 Std.
Jahrgang 9 4 Std. 2 Std.
Trotz der zusätzlichen Stunden in Musik haben die Schüler der Musikklasse aber nicht mehr Unterricht als andere Schüler, denn für sie wird der normale Pflichtunterricht in den Jahrgängen 6 bis 9 als Ausgleich entsprechend gekürzt: Je 1 Stunde in Geschichte, Erdkunde, Biologie, Chemie, Physik und Deutsch oder Englisch sowie 3 Stunden in Kunst entfallen, wobei vielfach Inhalte dieser gekürzten Fächer übergreifend in den Musikunterricht integriert werden.
Wie sehen die Unterrichtsinhalte aus?
Die Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an den Rahmenrichtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums für das besondere Unterrichtsangebot im Fach Musik im Gymnasium. Die 4 dort angegebenen Lernbereiche fließen alle gemeinsam in jedes Schuljahr der Jahrgangsstufen 6 bis 9 ein. Es ist pädagogische Aufgabe des Lehrers, seinen Unterricht unter Berücksichtigung der Lerngruppe und des jeweiligen Jahrgangs inhaltlich und methodisch zu gestalten und zu entscheiden, wie ein Sachverhalt dargestellt wird und welcher Schwierigkeitsgrad bei den ausgewählten Unterrichtsbeispielen angemessen ist. Eine kontinuierliche Steigerung in den Anforderungen muss, wie in allen Fächern, vorliegen.
Der Lernbereich 1 „Musikmachen“ beinhaltet den Umgang mit Stimme, Instrumentarium, elektronischen Klangerzeugern, Musizieren, Improvisieren, Komponieren, häufig in Abhängigkeit von den theoretischen Inhalten, und ermöglicht so einen intensiven Einblick in musikalische Gesetzmäßigkeiten. Diesem Bereich kommt ein sehr hoher Stellenwert zu, weil er in besonderer Weise geeignet ist, Sozialkompetenz, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit zu trainieren und Gruppenprozesse in Gang zu setzen.
Zum Lernbereich 2 „Musikalische Gestaltungsmittel und Formen“ gehören z. B. die Bereiche Notation von Musik, Melodik, Harmonik, Rhythmik, Dynamik, Klangfarbe, Instrumentenkunde, Formenlehre. Musikarten und –stile.
Fächerübergreifende Aspekte lassen sich verstärkt in den Lernbereich 3 „Musik in Verbindung mit Sprache, Bild, Bewegung“ und den Lernbereich 4 „Musik in ihren Bezügen zu Geschichte und Gesellschaft“ einbinden. Hier wird der Unterricht vielfach Inhalte aus den Bereichen Deutsch, Geschichte, Politik, Religion u.a. hinzuziehen, um Zusammenhänge deutlich zu machen. In den vier Jahren der Musikklasse sind mindestens zwei größere projektorientierte Unterrichtsvorhaben aus dem Lernbereich 3 zu gestalten, z. B. eine musikalische Revue als Zeitreise durch die Musikgeschichte, die Vertonung von Geschichten, ein Kindermusical o.ä.. Zudem sollen eigene musikalische Veranstaltungen selbst geplant und durchgeführt werden, sei es klassen- bzw. schulintern oder auch außerschulisch.
Wie erfolgt die Leistungsbewertung?
Wie in den anderen Fächern auch, erfolgt die Leistungsbewertung auf der Grundlage von schriftlichen Klassenarbeiten, Tests, Referaten, Mitarbeit im Unterricht und, hier natürlich, von fachspezifischen Leistungen im musikpraktischen Bereich.
Welche musikalischen Arbeitsgemeinschaften gibt es am Corvinianum?
Die Schülerinnen und Schüler der Musikklasse nehmen in der Regel an einer musikalischen Arbeitsgemeinschaft der Schule teil. Derzeit werden angeboten:
Capella Corviniensis (Sinfonieorchester) - Leitung: Herr Constien
Schulchor “Ars Musica Vocalis” - Leitung: Herr Weyhing
Unterstufenchor - Leitung: Frau Janssen
Jazzband - Leitung: Herr Kohn
Bläsergruppe - Leitung: Herr Archontidis
Arbeitsgemeinschaften im Bereich Musiktheater, Percussion oder Gitarre können bei Bedarf eingerichtet werden.
Wo kann ein Instrument erlernt werden?
Für Schülerinnen und Schüler, die über den Musikunterricht hinaus ein Instrument erlernen wollen, bietet die Musikalische Jugendförderung Northeim in den Räumen des Corvinianum Einzelunterricht für viele Instrumente an. Auskunft hierüber erteilt Herr Constien als ehrenamtlicher Leiter der Musikalischen Jugendförderung, Tel. 05551/66690.
Welche Erfahrungen mit Musikklassen liegen vor?
Sowohl im musikpraktischen als auch im musiktheoretischen Bereich können wir in den Musikklassen deutliche Fortschritte gegenüber den anderen Klassen feststellen. Auch kreatives Gestalten fällt den Schülerinnen und Schülern der Musikklassen zunehmend leichter. Das gemeinsame Musizieren wirkt sich außerdem insgesamt positiv auf den Gruppenprozess in einer Klasse, aber auch auf das Selbstverständnis des einzelnen Schülers aus. Probleme aufgrund der Stundenkürzungen in anderen Fächern zugunsten der Musik bis hin zu Auswirkungen auf das Abitur sind nicht bekannt. Die Profilbildung in der Oberstufe ermöglicht ohnehin für jeden Schüler eigene Schwerpunktsetzungen.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte und Beratung?
Für weitere Informationen und Beratung steht Frau Harborth-Constien, Tel. 05551/66690, gern zur Verfügung.
