November 2011
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird voraussichtlich für den Mai 2012 einberufen. Die Einladung mit Tagesordnung wird spätestens 14 Tage vorher an dieser Stelle und in der HNA veröffentlicht.
Wünsche für die Tagesordnung und Anträge, die eine mögliche Änderung der Satzung beinhalten, müssen in der Tagesordnung berücksichtigt werden und sollten daher bis Ende März 2012 beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
... für unsere Kinder das Beste
Der Förderverein des Gymnasium Corvinianum e.V. wurde 1992 gegründet. Damals wie heute ist es sein ausdrückliches Ziel, besondere Vorhaben zu fördern, für die keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere Projekte, die zu einer verbesserten Ausstattung beitragen und dadurch die Zeit, die unserer Kinder im Corvinianum verbringen, angenehmer machen. Dazu gehörten bisher unter anderem: Gemütliche Sitzecken, Schließfächer, Computer für verschiedene Bereiche, die Ausstattung der Cafeteria, Kanus und Ruderboote für den Sportunterricht am Freizeitsee, Unterstützung der SV-Arbeit. Weitere Einzelheiten für die letzten Jahre sind auf der Seite „Förderungen durch den Förderverein“ aufgeführt.
Die Finanzierung all dieser Vorhaben ist nur durch Unterstützung der Eltern, Schüler und Ehemaligen im Förderverein zustande gekommen. Um solche Projekte auch in Zukunft fördern zu können, möchten wir Sie als Mitglied gewinnen. Mit einem Mindestbeitrag von jährlich 10€ können auch Sie die Arbeit des Fördervereins am Corvinianum mitgestalten. Ein entsprechendes Formular finden sie im Download-Bereich unter "Förderverein".
Sollten Sie sich nicht durch eine Mitgliedschaft binden wollen, können Sie die Schule auch durch eine Spende an den Förderverein unterstützen ( Konto 100215300 bei der KSN BLZ 262 500 01): Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie eine Spendenquittung.
Die Satzung und wichtige Mitteilungen finden Sie in Zukunft auf den entsprechenden Seiten.
Falls Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
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Werner Uerkvitz |
Sönke Altmann |
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Christoph Münstermann |
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Satzung
für den Förderverein Gymnasium Corvinianum e.V.
i.d.F. vom 07. Juni 2006
§ 1
Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Förderverein Gymnasium Corvinianum e.V.”.
Er hat seinen Sitz in Northeim.
§ 2
Vereinszweck
Der Verein fördert Vorhaben des Gymnasium Corvinianum in Northeim und seiner Schülerschaft, für die öffentlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehört insbesondere die Beschaffung von Unterrichtsmitteln, deren Verfügbarkeit der Schule und den Eltern wünschenswert erscheint, die Finanzierung oder Bezuschussung von Aufgaben der Schülerselbstverwaltung sowie die Kostenübernahme für die Mitgliedschaft der Elternschaft in Interessenverbänden.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Beitritt gegenüber dem Vorstand begründet. Zur Entgegennahme sind die Vorstandsmitglieder und das Sekretariat des Corvinianum berechtigt.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
Bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese Satzung oder gegen die Interessen des Vereins kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen.
§ 5
Beiträge und Spenden
Der Verein finanziert die von ihm übernommen Aufgaben durch Erhebung von Beiträgen in Geld und durch Spenden.
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der durch Bankeinzug in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres erhoben wird. Der Mindestbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6
Organe
Organe des Vereins sind:
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die Mitgliederversammlung
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der Vorstand.
§ 7
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Mindestens jedes zweite Jahr hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der u.a. ein Rechenschaftsbericht des Vorstandes und ein Bericht der Kassenprüfer zu erteilen sind. Jede ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die in einem Abstand von einem Jahr die Kasse prüfen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand diese einberuft oder die Kassenprüfer oder mindestens 10% der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung sie beantragen.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung in den „Northeimer Neusten Nachrichten“ unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Über den Verlauf und über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Angaben enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Tagesordnung, die Zahl der erschienen Mitglieder (Anwesenheitsliste), die einzelnen Abstimmungs- und Wahlergebnisse. Bei Satzungsänderungen muss der genaue Wortlaut angegeben werden.
§ 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
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dem Vorsitzenden,
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seinem Stellvertreter,
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dem Schatzmeister,
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vier Beisitzern, von denen zwei vom Schulelternrat und je einer von der Lehrerschaft und von der Schülerselbstverwaltung des Gymnasium Corvinianum delegiert werden.
Vereinsvorsitzender soll kein Lehrer oder Schüler des Gymnasium Corvinianum oder ein Bediensteter des Schulträgers sein.
Vorstand im Sinn von § 26 BGB sind der Vereinsvorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.
Der Verein kann vom Vorsitzenden allein oder seinem Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten werden.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere beschließt er über die Vergabe der Vereinsmittel. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 9
Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Northeim, die es unmittelbar und ausschließlich für das Gymnasium Corvinianum in Northeim zu verwenden hat.
§ 10
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder unwirksam werden, soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzungsbestimmungen nicht berührt werden. Unwirksame Bestimmungen sollen durch geeignete wirksame Bestimmungen ersetzt werden.
Northeim, 07.06.2006
Die Satzung als PDF.
Einnahmen das Fördervereins
Die Einnahmen des Fördervereins bestehen im Wesentlichen aus den Mitgliedsbeiträgen (ca. 7.500€ pro Jahr) und den Einnahmen aus den Schließfächern, die in der Schule an die Schülerinnen und Schüler vermietet werden (ca. 8.000€ pro Jahr). Hinzu kommen einige Spenden.
Förderungen durch den Förderverein
Die Förderungen werden auf den jährlichen Vorstandsitzungen auf Grundlage der eingegangenen Anträge unter Mitwirkung der Schulleitung beschlossen. Der Landkreis als Schulträger muss neuerdings diesen Zuwendungen zustimmen.
In 2009
| SV-Seminar in Goslar | 1.365,00 € |
| Robotik | 2.178,44 € |
| Chorpodeste | 2.509,71 € |
| Moderatorenkoffer | 320,90 € |
| Fachliteratur | 91,80 € |
| Zuschuss für Besuch des int. Schulbauernhofes Hevensen | 950,00 € |
| Kostenübernahme FSJler Daniel Meyer | 2.280,00 € |
| Verschiedenes | 128,00 € |
| 9.824,05 € |
In 2010
| Einladung Mitgliederversammlung | 242,76 € |
| Beschallungsanlage | 8.344,43 € |
| Stadthallennutzung durch Theater-AG | 353,50 € |
| SV-Seminar Goslar | 1.430,00 € |
| Musikabspielgeräte | 364,16 € |
| professionelle technische Schulnetzbetreuung durch A. Ehne | 2.678,78 € |
| Sportartikel | 762,50 € |
| Flyer Förderverein | 428,60 € |
| Schülerprojekt „Vertreibung“ | 800,00 € |
| 15.404,73 € |
Geplant in 2011
| Fahrkosten zum Landesfinale „Jugend debattiert“ | 60,00 € |
| T-Shirts für Fußball-AG | 165,00 € |
| Jacken für Handball-AG | 450,00 € |
| Besuch int. Schulbauernhof Hevensen | 450,00 € |
| Zuschuss Ausstattung PC-Räume* | 40.000,00 € |
| Zuschuss technische Betreuung Schulnetz | 2.500,00 € |
| SV-Seminar in Goslar | 1500,00 € |
| Neuausstattung SV-Raum | 2200,00 € |
| Übernahme einer „Ausfallbürgschaft“ für die Schülerzeitung | 500,00 € |
| 47.825,00 € |
* Der Betrag von 40.000€ im Jahr 2011 ist nicht aus den jährlichen Einnahmen bestritten worden, sondern ist ein Sonderfall. Auf Wunsch der Schulleitung und mit Zustimmung des Finanzamts sind in den letzten Jahren Rücklagen für eine Unterstützung im Rahmen der Neugestaltung der Schule gebildet worden.
