„Kulturelle Bildung ist Persönlichkeitsbildung mit kulturellen Ausdrucksformen, mit Künsten und im Spiel. Sie ist Voraussetzung für kulturelle Teilhabe. Sie ist Allgemeinbildung, weil sie Kinder und Jugendliche dazu befähigt, sich mit Spiel, Kunst und Kultur zu sich selbst und zur Welt zu verhalten.“

(Definition des BKJ – Verband für Kulturelle Bildung)

 

„Kunst und Kultur sind unerlässliche Bestandteile einer umfassenden Bildung, die es jedem Einzelnen ermöglicht, sich sinnvoll zu entfalten. Kulturelle Bildung ist daher ein grundlegendes Menschenrecht.“

(Leitfaden Kultureller Bildung der Unesco)

 

Das Gymnasium Corvinianum hat sich auf Grundlage des daraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrags folgendes Ziel gesetzt:

Unser Ziel ist es, im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! das Corvinianum als Ort der kulturellen Bildung zu stärken, indem Kulturerfahrungen ermöglicht und sichtbar gemacht werden und der Austausch darüber angeregt wird.

Unser Kulturpartner, der Förderverein Stadthalle e.V. unterstützt und begleitet uns in Zusammenarbeit mit Felix Römer beim Erreichen unseres Ziels.

Im Laufe der dreijährigen Förderung durch das Projekt SCHULE:KULTUR! wollen wir das Corvinianum noch mehr zu einem Ort der kulturellen Bildung gestalten.

Dazu sind folgende Teilziele und Maßnahmen geplant:

 

Implementierung eines „Kulturkompasses“:

  • Schuljahr 2023/24: Jg. 5 und Jg. 8
  • Schuljahr 2024/2025: Jg. 7 und Jg. 11
  • Schuljahr 2025/2026: Jg. 6 und Jg. 9
(langfristig ist Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler)
   - spätestens Schuljahr 2023/24
Aufgaben:
   - „Kulturreporter“, die alle Projekte (auch „kleine“ Unterrichtsprojekte) bildlich dokumentieren
   - Erstellung und Pflege eines Kulturbretts (Ankündigungen, Dokumentation von kulturellen Projekten am Corvi)
   - …

 

Diese Säule soll bei allen Projekten, die in den Säulen A und B geplant und durchgeführt werden, stets mitgedacht und nach Möglichkeit miteinbezogen werden.

 

Die Corvi-Kulturpinnwand im großen Forum (eingerichtet Dezember 2023):

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