Schule im „November-Lockdown“

 

Die Infektionszahlen mit Coronakranken ist in Deutschland in der zweiten Oktoberhälfte stark angestiegen.

Daher hat das Kultusministerium genaue Grenzen festgelegt, ab denen neue, strengere Maßnahmen gelten.

Diese Grenzen sind bestimmt von der Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis.

 

Jeweils um 9 Uhr werktags veröffentlicht das Niedersächsische Landesgesundheitsamt die sogenannten Inzidenzzahlen auf der folgenden Internetseite. 

(Inzidenzzahlen sind die Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner*innen im Landkreis Northeim innerhalb der letzten 7 Tage).

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

 

Der Inzidenzwert für den Landkreis Northeim betrug am Sonntag, 1.11.2020 36,3.

Ab einem Wert von 50 ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Unterricht ab dem folgenden Schultag vorgeschrieben.

Ab einem Wert von 100 werden die Lerngruppen wieder in gleich große Hälften geteilt, WENN am Corvi durch einen Coronafall mindestens eine Lerngruppe vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden sollte. Die zwei Teilgruppen würden dann wieder wochenweise wechselnd in der Schule und zuhause unterrichtet (Szenario B). 

Wenn aufgrund einer Corona-Erkrankung am Corvi mindestens eine Lerngruppe vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden sollte, würde ebenfalls automatisch für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Unterricht für alle Corvininaner*innen sowie die Lehrkräfte gelten. Träte Szenario B ein, entfiele die Maskenpflicht allerdings wieder.

Alle ausführlichen Informationen gibt es hier

Text: Wolff; Grafik: Niedersächsisches Kultusministerium

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