Infos zu Quarantäne, Isolation und Distanzlernen

10. März 2022. In diesen Tagen ist es für Eltern mitunter schwierig, zu entscheiden, ob die schulpflichtigen Kinder zur Schule dürfen oder nicht. Das Land hat dazu eine Kurzversion seiner Absonderungsverordnung veröffentlicht. 

 

Muss ich als Kontaktperson in Quarantäne?

Daraus geht hervor, dass Kinder, die Kontaktpersonen sind, unter folgenden Bedingungen zur Schule dürfen:

Wer geimpft oder genesen (weniger als 3 Monate her) oder geboostert (dreifach geimpft) UND ohne Symptome ist.

Corvinianer:innen, die eine solche Kontaktperson sind, weil z.B. ein Elternteil oder Geschwisterkind coronapositiv ist, achten dann ganz besonders auf das konsequente Tragen einer FFP2-Maske sowie das Einhalten von 1,5m Abstand auf dem Schulhof.

Ungeimpfte ungenesene Corvinianer:innen müssen als Kontaktperson zuhause bleiben.

 

Hinweise zum Informieren der Schule:

1. Informieren Sie Sekretariat und Klassenlehrkraft oder Tutor:in über eine Corona-Infektion (sowohl Selbsttest als auch PCR-Test) oder notwendige häusliche Isolation.

2. Geben Sie die Entscheidung an, ob ihr Kind krank ist, oder sich im individuellen Distanzlernen befindet. Achten Sie beim individuellen Distanzlernen auf die Einhaltung der Richtzeiten (siehe unten).

3. Geben Sie den Zeitraum an (10 Tage, nach 7 Tagen "freitesten" möglich) und aktualisieren den Zeitraum, wenn nötig.

 

Hinweise zum individuellen Distanzlernen:

Corvinianer:innen, die sich in häuslicher Isolation/Absonderung oder Quarantäne befinden und die sich nicht krank fühlen, können als Distanzlernende gemeldet werden. Dann müssen sie im Rahmen der Schulpflicht weitgehend die erlassenen Arbeitszeiten zum Distanzlernen einhalten:

Für die tägliche Arbeitszeit zuhause (beinhaltet BBB und Aufgaben) gibt es folgende Richtwerte:
▪ Schuljahrgänge 5 bis 8: 3 Stunden
▪ Schuljahrgänge 9 und 10: 4 Stunden
▪ Schuljahrgänge 11-13: 6 Stunden

Aufgaben gibt es auf folgenden Wegen:

1. (Verpflichtende) Teilnahme an BBBs (auf das Kamera-Symbol im Webuntis-Stundenplan achten!)

2. Aufgaben im Klassen-/Fachkurs bei Moodle

3. Aufgaben, die sich aus den Einträgen im Webuntis-Stundenplan ableiten lassen. 

4. grundsätzlich immer geltende Aufgaben laut aktuellem Leitfaden für das Distanzlernen am Corvinianum vom Februar 2022 (auf den Jahrgangsbrettern im Corvi-Moodle zu finden), z.B. lesen (und in den Jahrgängen 5/6 Antolin), Vokabeln lernen, Hausaufgaben erledigen, Mappen überarbeiten, vorhandene Lernsoftware oder Lernapps nutzen

 

Text: Wolff, W. Kuschke;  Fotos: Land Niedersachsen, Corvinianum

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