Aktuelle Regelungen für die Zeit bis Weihnachten

Schülerinnen und Schüler dürfen ab Montag, 14.12.2020, anstelle des Präsenzunterrichts ins Distanzlernen wechseln. Der Beginn des (verbindlichen) Distanzlernens muss der Schule unbedingt durch die Erziehungsberechtigten über das Sekretariat formlos mitgeteilt werden (Anruf, E-Mail oder in Papierform). Ein formaler Antrag entfällt dabei, um das Verfahren zu vereinfachen. 

 

Alle Klassenarbeiten und Klausuren werden noch geschrieben, die Schüler*innen müssen an diesen Klassenarbeiten und Klausuren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Schüler*innen für die Teilnahme an Klassenarbeiten oder Klausuren das Distanzlernen unterbrechen und in die Schule kommen/gebracht werden müssen. Nach der Klassenarbeit/Klausur kehren sie dann nach Hause zurück, um wieder am Distanzlernen teilzunehmen. Dazu sind die Schüler*innen angehalten, selbstständig im Schulnetz Moodle nach bereitgestellten Aufgaben zu sehen.

 

Wenn noch Projektergebnisse abgegeben werden müssen, bitte vor den Weihnachtsferien Kontakt mit der Fachlehrkraft aufnehmen!

 

Der Brief des Ministers vom 10.12.2020  an die Schüler*innen der Jahrgänge 5-10.

Der Brief des Ministers vom 10.12.2020 an die Schüler*innen der Jahrgänge 11-13.

Der Brief des Ministers vom 10.12.2020 an die Erziehungsberechtigten.

Übersicht zu Beratungsangeboten für Schüler*innen.

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