Wollen wir fröhliche und lernbereite Kinder haben, müssen wir ihnen eine entsprechende Umgebung anbieten. Ein Beispiel ist der Wasserspender vor dem Schulkiosk, an dem Lana und Mila gerne frisches Wasser abfüllen. Er wurde vom Förderverein angeschafft.

Tragen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft ab 10€ im Jahr zu weiteren Anschaffungen bei.

 

Aktuelle Projekte des Födervereins:

Über den Corvi-Förderverein

Der Förderverein des Gymnasium Corvinianum e.V. wurde 1992 gegründet. Damals wie heute ist es sein ausdrückliches Ziel, besondere Vorhaben zu fördern, für die keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere Projekte, die zu einer verbesserten Ausstattung beitragen und dadurch die Zeit, die unserer Kinder im Corvinianum verbringen, angenehmer machen. Dazu gehörten bisher unter anderem: Gemütliche Sitzecken, Schließfächer, Computer für verschiedene Bereiche, die Ausstattung der Cafeteria, Kanus und Ruderboote für den Sportunterricht am Freizeitsee, Unterstützung der SV-Arbeit. Weitere Einzelheiten für die letzten Jahre sind unter „Förderungen durch den Förderverein“ unten aufgeführt.

Die Finanzierung all dieser Vorhaben ist nur durch Unterstützung der Eltern, Schüler und Ehemaligen im Förderverein zustande gekommen. Um solche Projekte auch in Zukunft fördern zu können, möchten wir Sie als Mitglied gewinnen. Mit einem Mindestbeitrag von jährlich 10€ können auch Sie die Arbeit des Fördervereins am Corvinianum mitgestalten. Ein entsprechendes Formular finden sie im Download-Bereich unter "Förderverein".

Sollten Sie sich nicht durch eine Mitgliedschaft binden wollen, können Sie die Schule auch durch eine Spende an den Förderverein unterstützen (IBAN: DE78 2625 0001 0100 2153 00; BIC: NOLADE21NOM (Kreis-Sparkasse Northeim)): Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie eine Spendenquittung.

Die Satzung und wichtige Mitteilungen finden Sie ebenfalls hier.

Falls Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

Maria Strahl
(Vorsitzender)

Dr. Michael Emmendörffer
(stellvertr. Vorsitzender)

Volker Sitte
(Schatzmeister)

Förderungen durch den Förderverein

Einnahmen das Fördervereins

Die Einnahmen des Fördervereins bestehen im Wesentlichen aus den Mitgliedsbeiträgen (ca. 7.000€ pro Jahr) und den Einnahmen aus den Schließfächern, die in der Schule an die Schülerinnen und Schüler vermietet werden (ca. 4.000€ pro Jahr). Hinzu kommen einige Spenden.

Förderungen durch den Förderverein

Die Förderungen werden auf den jährlichen Vorstandsitzungen auf Grundlage der eingegangenen Anträge unter Mitwirkung der Schulleitung beschlossen. Der Landkreis als Schulträger muss neuerdings diesen Zuwendungen zustimmen.

 

Geplant für 2024 laut Vorstandsbeschluss vom 5. März 2024

PoetrySlam 2024 1.750 €
Theatertage 2024 in der Stadthalle 2.700 €
Judomatte für Sport und AGs "Selbstbehauptung" 3.600 €
Unterstützung Choraustauschfahrt Breclav 2.000 €
Veranstaltung Zukunftstag (Jg. 11) 400 €
Übungszubehör für Trainings PdL 99 €
Ausfallbürgschaft Buch Blumenillustrationen Kunst LK/Ingrid Müller (Auflage 200) 1.785 €
Wasserspender in Gebäude 1 (SV) 1.700 €
Law for School Veranstaltung Cybermobbing/Recht im Internet Jg 7-9 2025 350 €
Jugend forscht Materialkosten Teilnahme 2024/25 400 €
Infoveranstaltung "Essstörungen" für Schüler:innen und Eltern 350 €
  15.134 €

Gefördert 2023

Poetry Slam 2023 Stadthalle Northeim 1700,00 €
Theaterprojekt 2022/23 Stadthalle 3300,00 €
3 Saxophone (FG Musik) 957,00 €
Spritzdecken/Paddel (Fg Sport) 550,80 €
Zukunftstag 2023 (Jg.11, FG PoW) 201,00 €
Law For School 333,20 €
Zuschuss Roboter NAO (FG Inf) 2012,30 €
  9.054,30 €

 

Mitteilungen

Auf der Mitgliederversammlung am 1. November 2022 wurde Maria Strahl zur 1. Vorsitzenden des Fördervereins Corvinianum gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Werner Uerkvitz an, der den Verein 12 Jahre lang führte. Zum Schatzmeister des Vereins wurde Volker Sitte gewählt. Er tritt die Nachfolge von Gründungsmitglied Christoph Münstermann an, der 30 Jahre lang die Finanzen des Vereins verwaltete. Lesen Sie hier mehr über die beiden scheidenden Vorstandsmitglieder: Jahrzehntelang das Corvi geprägt und gefördert

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Am 26. Oktober 2017 fand ein Pressetermin statt anlässlich des 25-jährigen Vereinsjubiläums und der Förderung neuer Schulrechner mit 30.000€. Berichte dazu finden sich hier auf der Schulhomepage, in der HNA und in Hallo Northeim.

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Der Förderverein hat im Oktober 2013 den Oberstufenraum für 6500€ eingerichtet. Einen HNA-Bericht dazu gibt es hier.

Ansprechperson ist die erste Vorsitzende Maria Strahl.

 

Satzung

Satzung

für den Förderverein Gymnasium Corvinianum e.V.

i.d.F. vom 30. Mai 2012

 

§ 1

Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Förderverein Gymnasium Corvinianum e.V.”.

Er hat seinen Sitz in Northeim.

§ 2

Vereinszweck

Der Verein fördert Vorhaben des Gymnasium Corvinianum in Northeim und seiner Schülerschaft, für die öffentlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehört insbesondere die Beschaffung von Unterrichtsmitteln, deren Verfügbarkeit der Schule und den Eltern wünschenswert erscheint, die Finanzierung oder Bezuschussung von Aufgaben der Schülerselbstverwaltung sowie die Kostenübernahme für die Mitgliedschaft der Elternschaft in Interessenverbänden.


§ 3

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Beitritt gegenüber dem Vorstand begründet. Zur Entgegennahme sind die Vorstandsmitglieder und das Sekretariat des Corvinianum berechtigt.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

Bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese Satzung oder gegen die Interessen des Vereins kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen.

 

§ 5

Beiträge und Spenden

Der Verein finanziert die von ihm übernommen Aufgaben durch Erhebung von Beiträgen in Geld und durch Spenden.

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der durch Bankeinzug in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres erhoben wird. Der Mindestbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

§ 6

Organe

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung

  2. der Vorstand.

 

§ 7

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Mindestens jedes zweite Jahr hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der u.a. ein Rechenschaftsbericht des Vorstandes und ein Bericht der Kassenprüfer zu erteilen sind. Jede ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die in einem Abstand von einem Jahr die Kasse prüfen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand diese einberuft oder die Kassenprüfer oder mindestens 10% der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung sie beantragen.

Die Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung in den „Northeimer Neusten Nachrichten“ unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.

Über den Verlauf und über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Angaben enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Tagesordnung, die Zahl der erschienen Mitglieder (Anwesenheitsliste), die einzelnen Abstimmungs- und Wahlergebnisse. Bei Satzungsänderungen muss der genaue Wortlaut angegeben werden.

 

§ 8

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden,

  2. seinem Stellvertreter,

  3. dem Schatzmeister,

  4. vier Beisitzern, von denen zwei vom Schulelternrat und je einer von der Lehrerschaft und von der Schülerselbstverwaltung des Gymnasium Corvinianum delegiert werden.

Vereinsvorsitzender soll kein Lehrer oder Schüler des Gymnasium Corvinianum oder ein Bediensteter des Schulträgers sein.

Vorstand im Sinn von § 26 BGB sind der Vereinsvorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.

Der Verein kann vom Vorsitzenden allein oder seinem Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten werden.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere beschließt er über die Vergabe der Vereinsmittel. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

 

§ 9

Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich für das Gymnasium Corvinianum in Northeim zu verwenden hat.

 

§ 10

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder unwirksam werden, soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzungsbestimmungen nicht berührt werden. Unwirksame Bestimmungen sollen durch geeignete wirksame Bestimmungen ersetzt werden.

 

Northeim, 30.05.2012

 

Die Satzung als PDF.